Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma 
Brinkmann – ETEC GmbH, Benzstraße 2, 32791 Lage (Stand 01/2016)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftshandlungen der Brinkmann-ETEC GmbH. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein Anerkenntnis durch uns in Schrift- oder Textform stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

2. Angebote / Vertragsschluss / Kostenanschläge

2.1

Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Preisangaben Netto, also zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. frei D-32791 Lage.

2.2

Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Brinkmann ETEC GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Vertragsgegenstandes mindestens in Textform bestätigt oder die Lieferung/Leistung ausführt. Der Kunde ist verpflichtet, die Brinkmann ETEC GmbH unverzüglich zu unterrichten, wenn er eine Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der Zustimmung der Brinkmann ETEC GmbH mindestens in Textform.

2.3

Kostenanschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig.

3. Zahlungsbedingungen

3.1

Der Kaufpreise sowie und Kosten für Nebenleistungen sind entweder bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

3.2

Werklohnansprüche  sind nach Abnahme und Rechnungsüber-sendung zur Zahlung fällig.

3.3

Zum Skontoeinbehalt ist der Kunde nicht berechtigt.  Zahlt der Kunde  binnen einer Frist von 10 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung nicht, kommt er automatisch in Verzug.  Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat Brinkmann ETEC GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferung

Die angegebenen Leistungs- und Liefertermine  sind unverbindlich.

5. Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

Ein Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

6. Fehlersuche

Sofern der Kunde einen Reparaturauftrag aufgrund eines Fehlerbildes erteilt, so ist durch Brinkmann ETEC GmbH zunächst die Fehlerursache entsprechend den anerkannten Regeln des Handwerkes zu ermitteln. Die Brinkmann ETEC GmbH ist verpflichtet, den Kunden vom Ergebnis der Fehlersuche zu unterrichten unter Darstellung des notwendigen Reparaturweges zur Behebung der Mängelsymptomatik. Der Kunde ist im Gegenzug verpflichtet, die ordnungsgemäße Fehlersuche entsprechend dem notwenigen Zeitaufwand zu vergüten.

7. Gewährleistung

7.1

Ansprüche des Kunden aus Käufen wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen in zwei Jahren ab Ablieferung/Abnahme. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen  oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

7.2.

Ansprüche des Kunden aus Käufen wegen Sachmängeln verjähren bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung/Abnahme. Hiervon abweichend ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

7.3

Die Ausschlüsse bzw. Verkürzungen zu 7.1 und 7.2 gelten nicht, sofern der Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.

7.4

Sämtliche Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Textform. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist die Brinkmann ETEC GmbH zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

7.5

Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung zu übernehmen.

7.6

Leistungsort der Gewährleistungsrechte ist der Geschäftssitz der Brinkmann ETEC GmbH. Eine Übernahme der Mehrkosten der Mängelbeseitigung, sofern die Kaufsache an einen anderen Ort als den Leistungsort des Kaufvertrages verbracht wurde, ist  ausgeschlossen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

8. Garantie

Sofern nicht ausdrücklich mindestens in Textform fixiert, werden von der Firma Brinkmann ETEC GmbH keine Garantiezusagen oder Zusicherungen außerhalb der gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte abgegeben.

9. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch. Werden Vertragsexemplare oder Teile zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Brinkmann ETEC GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.